Rechtsanwalt für Erbrecht und Unternehmensnachfolge

Ihre fachkundige und erfahrene Rechtsberatung in Mödling

Als Rechtsanwalt für Erbrecht berate ich Sie gerne bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Je nach individuellem Bedarf berate ich Sie juristisch und setze Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch. Als Rechtsexperte im Erbrecht nehme ich gerne die Strukturierung und Sicherung Ihres Familienvermögens vor und vertrete Ihre Interessen im Erbrecht.

Dabei kümmere ich mich um die sorgfältige Weitergabe der Vermögenswerte und regle die ordnungsgemäße Nachfolge unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Ansprüche und mit Einbindung des Steuer-, Erb- und Gesellschaftsrechts.

Bei der Regelung der Unternehmensnachfolge bedarf es eines umfangreichen und spezifischen Rechtswissens, daher ist die Hilfe eines Spezialisten empfehlenswert. Aufgrund langjähriger Erfahrung und fachlichem Know-how unterstütze ich Sie hinsichtlich der Klärung der Unternehmensnachfolge als kompetenter Ansprechpartner im Erbrecht und erarbeite maßgeschneiderte Lösungen für Sie.

Ferner leiste ich Beratungen zu Fragen der Unternehmensnachfolge und der Vermögensweitergabe sowie der Errichtung und Verwaltung von Privatstiftungen. Zu meinem Schwerpunkt zählt diesbezüglich die Rechtsbetreuung von Familienunternehmen und privaten Unternehmenseignern.
Um möglichst zeitnah einen Termin zu erhalten, kontaktieren Sie mich bitte telefonisch in unserer Kanzlei in Mödling – ich stehe Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

Versierte Testamentsgestaltung und Nachlassplanung

Möchten Sie ein Testament aufsetzen, um die Erbfolge nach Ihren Vorstellungen zu regeln? Sie spielen mit dem Gedanken, ein Testament anzufechten? Wünschen Sie sich, dass Ihr Vermögen in die Hände der gewünschten Erben gelangt? Sie benötigen rechtliche Hilfe bezüglich der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft? Wurden Sie bei der Erbfolge übergangen und möchten nun Ihre Ansprüche geltend machen?

Gerne übernehme ich Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten und gewährleiste Ihnen eine tatkräftige Betreuung während des gesamten Prozesses – ganz gleich, ob es sich um die Testamentserstellung, die Prüfung eines Erbes oder das Einklagen von Ansprüchen handelt.

Meine Kanzlei Mag. Stefan Traxler bietet Ihnen eine erstklassige Betreuung. Profitieren Sie von meinem umfangreichen Fachwissen und meiner langjährigen Erfahrung im Erbrecht. Ich hoffe, Sie bald in meiner Kanzlei in Mödling begrüßen zu dürfen.

Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Erstberatung in meiner Kanzlei

Leistungsspektrum der Kanzlei

  • Gestaltung, Vollstreckung und Anfechtung von Testamenten
  • Beratung und Vertretung in allen Erbschaftsstreitigkeiten
  • Beratung bei allen erbschaftsrechtlichen Angelegenheiten
  • Klärung der Unternehmensnachfolge
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Beratung bei Vorwegnahme der Erbfolge
  • Errichtung, Auflösung und Verwaltung von Stiftungen
  • Abwehr bzw. Durchsetzung von Begünstigungsrechten bei Stiftungen
  • Anmeldung im Testamentsregister in Österreich
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Prüfung von Erb- und Unterhaltsansprüchen anhand des Abstammungsverfahrens

Bereiche des Erbrechts

Das Erbrecht in Österreich regelt alle Verlassenschaftsverfahren und bezeichnet im Grunde alle rechtlichen Normen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person nach ihrem Tod auf seine Rechtsnachfolger befassen.

Erst im Jänner 2017 wurde das Erbrecht in Österreich neu reformiert. Häufig kommt es bei Erbfällen zu Streitigkeiten und Problemen zwischen den Nachfahren. Sogar bei einer vorherigen Abklärung durch ein Testament können Konflikte bei Erbschaftsangelegenheiten entstehen.

Insbesondere dann ist eine kompetente Rechtsberatung im Erbrecht essenziell, um allen Betroffenen einen guten Überblick über die Erbfolge und Pflichtteilansprüche zu geben. Als erfahrener Anwalt für Erbrecht helfe ich Ihnen, die Fronten zu schlichten und Pflichtteilsberechtigungen zu prüfen.

Der Pflichtteil sichert den nahen Angehörigen des Erblassers einen Teil des Vermögens zu, falls sie per Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. Ferner besteht die Möglichkeit, Vermögen in eine Stiftung einzubringen, um unterschiedliche Arten von Vermögen langfristig erhalten zu können.

Durch eine Stiftung kann Kapitalvermögen, Immobilien, Gold oder eine Unternehmensbeteiligung im Sinne der Begünstigten und im Rahmen bestimmter Stiftungszwecke geregelt und erhalten werden. Ich unterstützte Sie als Spezialist im Erbrecht gerne bei der Gründung Ihrer Stiftung.

Schwerpunkt Unternehmensnachfolge

Sollte ein Unternehmer seine Nachfolge regeln wollen, ist eine fundierte Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt für Unternehmensnachfolge unbedingt notwendig. Ich berate Sie gerne und informiere Sie über alle erb- und steuerrechtlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge.

Dabei verfolge ich einen ganzheitlichen Ansatz, der selbstverständlich auch eine Steueroptimierung und weitere Rechtsbereiche im Blick behält. Im Rahmen eines kostenlosen Erstberatungsgesprächs beantworte ich gerne all Ihre
rechtlichen Fragen, welche die Unternehmensnachfolge und das Erbrecht betreffen.

Meine Kanzlei berät und begleitet Sie tatkräftig bei diesem persönlichen und äußerst wichtigen Bereich der privaten und unternehmerischen Vermögensnachfolge. In Abstimmung mit Ihren individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen entwickle ich die bestmögliche Lösung für Sie.

Inbegriffen sind:

  • Aufsetzen von Testamenten und Erbverträgen im Unternehmensbereich
  • Die Nachfolgeregelungen im Gesellschaftsvertrag
  • Vorwegnahme der Erbfolge durch Schenkungs- und Übergabeverträge

Kontakt - Rechtsanwalt für Erbrecht in Mödling

Als kompetenter Ansprechpartner im Erbrecht vertrete und berate ich Sie in Erbschaftsstreitigkeiten und kümmere mich um die Abwehr bzw. Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Darüber hinaus übernehme ich die Formulierung von Testamenten und Erbverträgen und stehe meinen Mandanten bei der Vollstreckung bzw. Anfechtung von Testamenten tatkräftig zur Seite.

Ferner berate ich Unternehmer bei der Regelung der Unternehmensnachfolge und biete ebenfalls eine umfassende Betreuung bei der Errichtung einer Stiftung an.

Hinsichtlich der Erhaltung Ihres Vermögens kann nur eine vorausschauend geplante Verwaltung und Weitergabe inklusive jeglichen rechtlichen Regelungen gewährleisten, dass Ihr Vermögen ganz nach Ihren Vorstellungen verwaltet wird – als Rechtsexperte im Erbrecht übernehme ich gerne diese Aufgabe für Sie. Dies gilt sowohl für Unternehmensvermögen als auch für Privatvermögen.

Meine Kanzlei erarbeitet auf Ihre individuellen Wünsche angepasste Lösungen, denn eine adäquate Nachlassplanung ist mir ein wichtiges Anliegen – sowohl rechtlich als auch steuerlich. Ich freue mich, Sie zu einem kostenlosen Erstgespräch in meiner Kanzlei in Mödling einladen zu dürfen!

Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner im Erbrecht in Mödling!

Häufige Fragen zu Testament, Erbrecht und Vermächtnis

Erben und Vererben

Wer erbt mein Vermögen, wenn ich keine letztwillige Verfügung hinterlasse?

Wenn keine wirksame letztwillige Verfügung vorhanden ist, wird der gesamte Nachlass nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Eine letztwillige Verfügung legt fest, welche Personen nach dem Tod welche Vermögenswerte erhalten sollen.

Zum Nachlass gehören sowohl vorhandene Vermögenswerte als auch bestehende Verbindlichkeiten. Dazu zählen beispielsweise Geld, Immobilien, persönliche Wertgegenstände und Schulden.

An erster Stelle der gesetzlichen Erbfolge stehen regelmäßig die nächsten Angehörigen. Dazu gehören insbesondere die eigenen Kinder, Ehepartner und eingetragene Partner.

Was unterscheidet ein Erbe von einem Vermächtnis?

Ein Erbe übernimmt grundsätzlich den gesamten Nachlass oder einen bestimmten Anteil daran. Damit gehen nicht nur Vermögenswerte, sondern auch die damit verbundenen Rechte, Pflichten und möglichen Schulden auf den Erben über.

Ein Vermächtnis, das auch als Legat bezeichnet wird, betrifft dagegen eine konkret festgelegte Zuwendung. Dabei kann es sich beispielsweise um einen bestimmten Geldbetrag oder einen einzelnen Gegenstand handeln, der im Testament ausdrücklich genannt wird.

Auch eine Person, die als Erbe eingesetzt wurde, kann zusätzlich ein Vermächtnis erhalten. Ebenso kann eine Person, die nicht Erbe wird, durch ein Vermächtnis aus dem Nachlass bedacht werden.

Sind weder Erben noch Vermächtnisnehmer vorhanden, fällt der gesamte Nachlass an den Staat.

Was versteht man unter dem Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist der gesetzlich geschützte Mindestanteil bestimmter naher Angehöriger am Nachlass.

Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere direkte Nachkommen, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Der Pflichtteil steht diesen Personen grundsätzlich auch dann zu, wenn sie in einem Testament nicht oder nur teilweise berücksichtigt wurden.

Auf den Pflichtteil kann bereits zu Lebzeiten verzichtet werden. Ein solcher Pflichtteilsverzicht muss allerdings in Form eines Notariatsakts erfolgen.

Was geschieht, wenn weder Erben noch ein Testament vorhanden sind?

Gibt es keine gesetzlichen oder testamentarisch eingesetzten Erben und liegt auch keine andere wirksame letztwillige Verfügung vor, fällt der gesamte Nachlass an den Staat.

Zwischen 2017 und 2019 sind in Österreich auf diese Weise mehr als 22 Millionen Euro an die öffentliche Hand gefallen, weil keine entsprechenden letztwilligen Verfügungen vorhanden waren.

Welche Funktion hat ein Ersatzerbe?

Ein Ersatzerbe tritt an die Stelle der ursprünglich eingesetzten Person, wenn diese das Erbe nicht antreten kann oder nicht annehmen möchte.

Ersatzerben können im Testament ausdrücklich bestimmt werden. Eine solche Regelung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn ein eingesetzter Erbe bereits vor Eintritt des Erbfalls verstirbt.

Durch die rechtzeitige Benennung eines Ersatzerben kann auch für diesen Fall Vorsorge getroffen werden.

Was bedeuten die Begriffe Alleinerbe, Miterbe und Vermächtnisnehmer?

Ein Alleinerbe erhält den gesamten Nachlass.

Mehrere Miterben teilen sich den Nachlass gemeinsam entsprechend ihren jeweiligen Erbanteilen.

Ein Vermächtnisnehmer erhält dagegen einen bestimmten Gegenstand, einen Geldbetrag oder einen anderen konkret bezeichneten Vermögenswert aus dem Nachlass.

Mit diesen unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten können persönliche Vorstellungen in einem Testament individuell geregelt werden.

Errichtung eines Testaments

Welche Gründe sprechen für die Errichtung eines Testaments?

Mit einem Testament übernehmen Sie Verantwortung und gestalten die Verteilung Ihres Vermögens selbst.

Sie entscheiden eigenständig, welche Personen oder Organisationen nach Ihrem Tod welche Vermögenswerte erhalten sollen. Dabei können Sie Ihre persönlichen Wünsche berücksichtigen und von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelungen treffen.

Ein klar formuliertes Testament schafft Orientierung für die Angehörigen, reduziert Unsicherheiten und kann dabei helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Außerdem ermöglicht es Ihnen, frühzeitig und in Ruhe Vorsorge für unterschiedliche Entwicklungen und Lebenssituationen zu treffen.

Auf welche Weise kann ich in Österreich ein Testament errichten?

In Österreich stehen verschiedene Formen der Testamentserrichtung zur Verfügung.

Die einfachste Möglichkeit ist das eigenhändige Testament. Dieses muss vollständig von der testierenden Person mit der Hand geschrieben werden. Außerdem muss es mit dem Vorname und dem Nachname unterschrieben werden.

Zusätzlich sollte das Testament mit dem Datum und dem Ort der Errichtung versehen werden. Dadurch lässt sich später eindeutig feststellen, wann und wo es verfasst wurde.

Ein fremdhändiges Testament kann beispielsweise mit einem Computer geschrieben werden. Damit ein solches Testament wirksam ist, muss es eigenhändig unterschrieben werden.

Zusätzlich muss die testierende Person den Satz „Das ist mein letzter Wille“ eigenhändig auf das Testament schreiben.

Die Errichtung muss in gleichzeitiger Anwesenheit von drei Zeugen erfolgen. Die Identität der Zeugen muss im Testament festgehalten und durch deren Unterschriften bestätigt werden.

Wie kann ich gewährleisten, dass mein Testament rechtsgültig ist?

Ein rechtswirksames Testament muss sämtliche gesetzlichen Formvorschriften erfüllen.

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden.

Alternativ kann ein fremdhändiges Testament errichtet werden. Dieses muss von der testierenden Person eigenhändig unterschrieben werden und den ebenfalls eigenhändig geschriebenen Zusatz „Das ist mein letzter Wille“ enthalten.

Darüber hinaus sind drei Zeugen erforderlich. Im Testament müssen die Namen, die Geburtsdaten, die Anschriften und die Unterschriften dieser Zeugen enthalten sein.

Neben der richtigen Form ist auch der Inhalt von entscheidender Bedeutung. Sämtliche Anordnungen müssen klar und eindeutig formuliert sein, damit der letzte Wille zweifelsfrei erkannt werden kann.

Es sollte präzise festgelegt werden, welche Person welchen Anteil des Vermögens oder welchen konkreten Vermögenswert erhalten soll.

Bereits geringfügige Formfehler können die Wirksamkeit eines Testaments gefährden. Daher empfiehlt sich eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar.

Wo sollte ich mein Testament aufbewahren?

Ein Testament kann grundsätzlich im eigenen Zuhause verwahrt werden.

Eine größere Sicherheit bietet jedoch die Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt oder Notar. In diesem Fall kann das Testament im Österreichischen Zentralen Testamentsregister registriert werden.

Das Original kann beispielsweise bei einem Notar oder bei dem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt Mag. Stefan Traxler hinterlegt werden.

Durch diese Form der Verwahrung wird verhindert, dass das Testament verloren geht. Außerdem wird sichergestellt, dass es im Todesfall aufgefunden und im Verlassenschaftsverfahren berücksichtigt wird.

Mit welchen Kosten ist bei einem Testament zu rechnen?

Ein eigenhändig geschriebenes Testament kann grundsätzlich ohne Kosten errichtet werden.

Für eine professionelle rechtliche Beratung, die Errichtung des Testaments, die Registrierung und die Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt oder Notar fallen Kosten an.

Je nach Umfang und Aufwand ist mit einem Betrag zwischen 350 Euro und 750 Euro brutto zu rechnen.

Die reine Hinterlegung eines bereits selbst verfassten Testaments ohne zusätzliche rechtliche Beratung ist günstiger. Die Kosten liegen hierfür bei ungefähr 120 Euro brutto.

Der auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwalt Mag. Stefan Traxler bietet außerdem eine kostenlose Erstberatung an.

Quelle: oesterreich.gv.at

Kann ich ein Testament später noch verändern?

Ein Testament kann jederzeit widerrufen, ergänzt oder durch eine neue letztwillige Verfügung ersetzt werden.

Ältere Fassungen sollten vernichtet oder unmissverständlich als ungültig gekennzeichnet werden.

Dadurch lässt sich vermeiden, dass später mehrere unterschiedliche Versionen gefunden werden und Zweifel darüber entstehen, welche Fassung den tatsächlich letzten Willen enthält.

Wie werden digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen und Online Konten behandelt?

Digitale Vermögenswerte sind ebenfalls Bestandteil des Nachlasses und sollten bei der Testamentserrichtung berücksichtigt werden.

Dazu gehören beispielsweise Kryptowährungen, Online Konten, digitale Guthaben und andere virtuelle Vermögenswerte.

Damit diese Werte nach dem Tod sicher verwaltet, übertragen oder aufgelöst werden können, sollten klare Informationen und Anweisungen hinterlegt werden.

Wichtige Zugangsdaten sollten an einem geschützten Ort aufbewahrt werden. Alternativ kann eine Vertrauensperson benannt werden, die weiß, wo sich die erforderlichen Informationen befinden.

In Österreich bestehen keine besonderen gesetzlichen Vorschriften, die ausschließlich digitale Vermögenswerte regeln.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, im Testament präzise Anweisungen zum Umgang mit Online Konten, Kryptowährungen und weiteren digitalen Werten festzuhalten.

Bei Bedarf sollte professionelle rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Der erfahrene Rechtsanwalt für Erbrecht Mag. Stefan Traxler unterstützt Sie gerne bei der rechtssicheren Gestaltung entsprechender Regelungen.

Welches Recht gilt, wenn ich im Ausland wohne oder Vermögen in mehreren Staaten besitze?

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen kann die Europäische Erbrechtsverordnung zur Anwendung kommen.

Maßgeblich ist grundsätzlich der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort der verstorbenen Person. Die Staatsangehörigkeit ist dabei nicht automatisch das entscheidende Kriterium.

Die Europäische Erbrechtsverordnung gilt in nahezu allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie schafft einheitlichere Regelungen für Erbfälle mit internationalem Bezug.

In einem Testament kann allerdings eine andere zulässige Rechtswahl getroffen werden.

Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine kostenlose Erstberatung bei dem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt Mag. Stefan Traxler.

Die Europäische Erbrechtsverordnung regelt keine steuerlichen Fragen.

In Österreich fällt derzeit keine Erbschaftssteuer an. Bei der Übertragung von Grundstücken kann jedoch Grunderwerbsteuer entstehen.

Quellen: oesterreich.gv.at und EUR Lex

Wie lassen sich typische Fehler bei der Testamentserrichtung vermeiden?

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben, datiert und unterschrieben werden.

Die Formulierungen sollten klar, eindeutig und widerspruchsfrei sein. Unklare oder widersprüchliche Anordnungen können die Auslegung erschweren oder im schlimmsten Fall zur Unwirksamkeit führen.

Auch bei einem fremdhändigen Testament müssen alle gesetzlichen Formvorgaben sorgfältig eingehalten werden.

Eine Beratung durch den auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt Mag. Stefan Traxler hilft dabei, formale und inhaltliche Fehler zu vermeiden und den letzten Willen rechtssicher zu dokumentieren.

Was geschieht mit meinem Haus und meinem sonstigen Vermögen, wenn ich unverheiratet bin und zwei Kinder habe?

Nach der gesetzlichen Erbfolge erben die beiden Kinder grundsätzlich zu gleichen Teilen.

Bestehen darüber hinaus persönliche Wünsche, können diese in einem Testament festgehalten werden.

So kann beispielsweise bestimmt werden, dass das Haus gezielt auf die Kinder übergehen soll.

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, einen anderen Teil des Vermögens, beispielsweise ein Sparbuch, einem gemeinnützigen Verein zuzuwenden.

Auf diese Weise kann die eigene Familie berücksichtigt und zugleich ein persönliches oder gemeinnütziges Anliegen unterstützt werden.

Mit dem Nachlass dauerhaft etwas bewirken

Welche Möglichkeiten bestehen, mit dem eigenen Nachlass einen guten Zweck zu unterstützen?

Viele Menschen möchten auch über ihr eigenes Leben hinaus etwas Bleibendes schaffen.

Gemeinnützige Zwecke können auf unterschiedliche Weise in einem Testament berücksichtigt werden.

Denkbar sind insbesondere ein Vermächtnis, die Einsetzung einer gemeinnützigen Organisation als Erbin oder die Unterstützung einer Stiftung.

Ob eine solche Zuwendung vorgenommen wird und welche Form dafür gewählt wird, ist eine persönliche Entscheidung.

Warum kann es sinnvoll sein, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu berücksichtigen?

Mit einem rechtsgültigen Testament wird sichergestellt, dass der persönliche Wille respektiert und umgesetzt wird.

Sie können ausdrücklich bestimmen, welcher Organisation Ihr Vermächtnis oder Ihr Erbteil zukommen soll und für welchen Zweck die Mittel eingesetzt werden sollen.

Dadurch erhalten Projekte, die Ihnen persönlich wichtig sind, eine verlässliche Unterstützung.

Eine solche testamentarische Zuwendung kann eine langfristige Wirkung entfalten und die eigenen Werte über das eigene Leben hinaus weitertragen.

Was geschieht mit meinem Vermächtnis, wenn ich die Vegane Gesellschaft Österreich berücksichtige?

Die Vegane Gesellschaft Österreich engagiert sich seit dem Jahr 1999 für eine tierfreundlichere und nachhaltigere Welt.

Ihr Ziel besteht darin, das Ernährungssystem zu verändern und Gesundheit, Genuss und Lebensraum auch für kommende Generationen zu sichern.

Um die pflanzliche Lebensweise dauerhaft in der Gesellschaft zu etablieren, setzt die Vegane Gesellschaft Österreich zahlreiche Projekte um.

Dazu gehören Aufklärungsarbeit, tierfreundliche Großveranstaltungen, die Förderung pflanzlicher Produkte im Handel und in der Gastronomie sowie politische Kampagnen für faire Rahmenbedingungen.

Mit einer testamentarischen Spende an die Vegane Gesellschaft Österreich unterstützen Sie Mitgefühl und Respekt langfristig und über das eigene Leben hinaus.

Muss ich eine Organisation über ein vorgesehenes Vermächtnis informieren?

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, eine Organisation darüber zu informieren, dass Sie diese in Ihrem Testament bedacht haben.

Eine testamentarische Verfügung ist grundsätzlich eine private Angelegenheit.

Möchten Sie die Organisation dennoch über Ihre Entscheidung informieren, wird diese Nachricht in der Regel sehr geschätzt.

Die Organisation erhält dadurch die Möglichkeit, Ihre Entscheidung zu würdigen, sich für das entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken und Sie über ihre laufende Arbeit zu informieren.

Auf Wunsch können auch besondere Vorstellungen berücksichtigt werden, die Ihnen persönlich wichtig sind.

Wie kann ich gewährleisten, dass mein Haustier nach meinem Tod gut versorgt wird?

Haustiere besitzen kein gesetzliches Erbrecht.

Ohne eine ausdrückliche testamentarische Regelung besteht deshalb die Gefahr, dass ihre zukünftige Versorgung nicht ausreichend geklärt ist.

Eine rechtzeitige Vorsorge kann beispielsweise durch ein Vermächtnis oder eine eindeutige Betreuungsklausel im Testament erfolgen.

Darin kann festgelegt werden, welche Person das Tier übernehmen und sich im Ernstfall um dessen Versorgung kümmern soll.

Auch wenn die Vegane Gesellschaft Österreich die Betreuung eines Haustiers nicht selbst übernehmen kann, unterstützt sie dabei, geeignete Ansprechpartner zu finden und dafür zu sorgen, dass das Tier ein neues und liebevolles Zuhause erhält.

Kann eine gemeinnützige Organisation als Erbin eingesetzt werden?

Ja. Eine gemeinnützige Organisation kann als Alleinerbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt werden.

Welche Gestaltung am besten geeignet ist, hängt von den persönlichen Vorstellungen, dem vorhandenen Vermögen und möglichen Pflichtteilsansprüchen ab.

Wird in Österreich eine Erbschaftssteuer erhoben?

Nein. Die Erbschaftssteuer wurde in Österreich im Jahr 2008 abgeschafft.

Bei Immobilien ist jedoch weiterhin zu berücksichtigen, dass Grunderwerbsteuer anfallen kann.

Welche erbrechtlichen Folgen können Schenkungen zu Lebzeiten haben?

Wird einer pflichtteilsberechtigten Person bereits zu Lebzeiten ein Vermögenswert geschenkt, kann diese Zuwendung später bei der Erbteilung berücksichtigt werden.

Das gilt beispielsweise dann, wenn einer pflichtteilsberechtigten Person ein Haus übertragen wird.

Der Wert einer solchen Schenkung wird unabhängig davon berücksichtigt, wie lange die Zuwendung zurückliegt.

Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Pflichtteilsansprüche aller berechtigten Personen gewahrt bleiben.

Erhält dagegen eine nicht pflichtteilsberechtigte Person eine Schenkung, wird diese grundsätzlich nur dann angerechnet, wenn sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Todesfall erfolgt ist.

Diese gesetzlichen Regelungen sollen zu einer angemessenen und fairen Verteilung im Erbfall beitragen.

Benötige ich einen Nachlassverwalter?

Grundsätzlich ist die Bestellung eines Nachlassverwalters nicht erforderlich.

Wenn Sie allerdings die Vegane Gesellschaft Österreich in Ihrem Testament berücksichtigen, kann diese die Nachlassverwaltung übernehmen.

Dadurch wird sichergestellt, dass der letzte Wille entsprechend den persönlichen Vorstellungen umgesetzt wird und der Nachlass dem Tierschutz sowie der Förderung der veganen Lebensweise zugutekommt.

Auf diese Weise kann das Vermächtnis verantwortungsvoll, zuverlässig und im gewünschten Sinne verwaltet werden.

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